Verbandskasten ist Pflicht in Kraftfahrzeugen
Der Autoverbandskasten ist im Kraftfahrzeug Pflicht, Zuwiderhandlungen werden mit einem Ordnungsgeld zwischen 5,- bis 25,- EUR geahndet. Näheres regelt der §35h der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Es ist nicht nur der Verbandskasten selbst, sondern...