Winterreifenpflicht – neue Gesetzeslage

Wer ab dem 4. Dezember 2010 mit Sommerreifen auf matschigen und glatten Straßen erwischt wird, muss mit einem deftigen Bußgeld rechnen. Ab dann gilt in Deutschland die Winterreifenpflicht. Sie soll die Verkehrssicherheit in der glatten und matschigen Jahreszeit erhöhen und für weniger Unfälle und Behinderungen auf Deutschlands Straßen führen.


Für die Neuregelung wurde die Straßenverkehrsordnung geändert, die nun festlegt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen (bei Schnee, Eis und Matsch) Winterreifen oder Allwetterreifen (Ganzjahresreifen) gefahren werden müssen. Die verwendeten Reifen sind nur zulässig, wenn sie das Kennzeichen M+S tragen.
Nach wie vor allerdings legt sich die Regelung auf kein genaues Datum fest, sondern macht die Pflicht zur Verwendung dieser Reifen von der aktuellen Straßenlage abhängig. Automobilclubs raten allen Straßenverkehrsteilnehmern trotzdem, sich an die Faustregel ” von O bis O” (von Oktober bis Ostern) zu halten. Autofahrern, die bei den derzeitigen winterlichen Witterungsverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen mit einem Bußgeld von 40 Euro rechnen.

Bußgeld bis 80 Euro

Behindern sie andere Verkehrsteilnehmer, so ist das Bußgeld sogar auf das Doppelte (8o) festgelegt. Außerdem droht ihnen ein Punkt in Flensburg. Für schwere Nutzfahrzeuge wie LKW oder Busse gilt, dass sie nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen müssen. Inwieweit die neue Regelung tatsächlich in der Lage ist, den Straßenverkehr im Winter sicherer zu machen, wird sich noch zeigen müssen. Bislang gab es keine Erhebungen, die eine Verbindung zwischen Reifentyp und Unfällen untersucht hätte. Der ADFAC kritisiert außerdem, dass sich gerade für LKW und Busse nicht ändere, da sie auch bisher das ganze Jahr über mit Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen unterwegs gewesen wären.